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Unfallversicherung
Es gibt
zwei Arten von Unfallversicherung. Zunächst die
gesetzliche Unfallversicherung, sowie die private Unfallversicherung.
Sollten Sie sich entscheiden, eine private Unfallversicherung
abzuschließen, so empfiehlt sich definitiv ein
Versicherungsvergleich. Während die gesetzliche Unfallversicherung dabei ein Bestandteil der
Sozialversicherung ist, ist die private Unfallversicherung eine
freiwillige Versicherung, auf die man in bestimmten Situationen jedoch
nicht verzichten sollte.
Für den
Abschluss einer zusätzlichen privaten Unfallversicherung spricht dabei
die Tatsache, dass sich jährlich zig Tausend Unfälle im Haushalt
ereignen, sowie im Urlaub und auch in der Freizeit, beispielsweise
beim Sport, also überall dort, wo die die gesetzliche
Unfallversicherung nicht greift, das heißt keine Leistungen erbringt.
Die Leistungen, die eine private Unfallversicherung dabei erbringt,
reicht von der Prävention und vorbeugenden Maßnahmen bis hin zu
Heilbehandlungskosten, Rehabilitation, sowie bis hin zu Maßnahmen, um
unfallbedingte physische, oder aber psychische Folgeschäden zu
beseitigen, bzw. lindern.
Darüber hinaus erbringt eine private Unfallversicherung auch
Barleistungen, wie zum Beispiel den Ausgleich für Gehaltsausfall,
sowie Rentenzahlungen.
Die
gesetzliche Unfallversicherung (UV) hingegen wurde erstmals 1884 als
so genannte Arbeiterversicherung im Rahmen der Bismarckschen
Sozialgesetzgebung eingeführt.
Zum einen hat die gesetzliche Unfallversicherung dabei die Aufgabe
Arbeitsunfälle zu verhüten, bei Arbeitsunfällen und bei Wegeunfällen
werden Leistungen erbracht.
Der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind dabei die
Berufsgenossenschaften, bzw. die Gemeinde-Unfallversicherungsverbände.
Der
Versichertenkreis erstreckt sich dabei auf alle Arbeitnehmer während
der beruflichen Tätigkeit, sowie auf dem Weg von und auch zur Arbeit,
Feuerwehrleute während Hilfeleistungen, sowie von und zu den
Einsätzen, aber auch Kinder, Schüler und Studenten beim Besuch des
Kindergartens, der Schule, bzw. Hochschule auf ihrem Hin- und Rückweg.
Die Beiträge werden dabei zu 100 Prozent vom Arbeitgeber, der
Gemeinde, bzw. des Kreises als Träger der Schulen, bzw. den privaten
Trägern der Schulen bezahlt.
Die Selbstständig Tätigen können sich dabei auf Wunsch auch freiwillig
in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern, wobei diese
Personen ihren Beitrag selbst zahlen müssen.
Das
Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich
dabei auf die so genannten Vorsorgeleistungen. Darunter zu verstehen
ist die Ausgabe von Unfallverhütungsvorschriften durch die
Berufsgenossenschaften. Diese sollen dazu dienen Arbeitsunfälle zu
vermeiden, wobei technische Aufsichtsbeamte deren Einhaltung
überwachen. Des Weiteren zahlt die gesetzliche Unfallversicherung auch
die Kosten für
Rehabilitationen. Das Leistungsspektrum umfasst hierbei medizinische,
sowie berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation nach
Arbeitsunfällen, oder Berufskrankheiten.
Speziell beinhalten diese sowohl die ärztliche Behandlung, als auch
die Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil-, und Hilfsmitteln.
Einen großen Bereich umfasst bei der gesetzlichen Unfallversicherung
der Bereich Pflegeleistungen. Erbracht werden dabei Leistungen wie
Pflegegeld. Beispielsweise dann, wenn der Versicherte aufgrund eines
Arbeitsunfalls auf Hilfe angewiesen ist was gewöhnliche Verrichtungen
betrifft, wobei hier anstatt von Pflegegeld auch Haus-, oder
Heimpflege gezahlt werden kann. Weitere Geldleistungen, die die
gesetzliche Unfallversicherung erbringt, sind zum Beispiel
Verletztengeld, Verletztenrente, aber auch Sterbegeld, sowie
Hinterbliebenenrenten in Form von Witwenrente und Waisenrente.
Die
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland sind dabei
zum einen die Gewerbliche Berufsgenossenschaften – 25 an der Zahl,
geglieder nach Gewerbezweigen, einschließlich der
See-Berufsgenossenschaft. Darüber hinaus die Landwirtschaftliche
Berufsgenossenschaften, die aus neun regional gegliederten
landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften besteht, sowie mehr als 30
Unfallkassen, darunter die Unfallkasse des Bundes, die
Eisenbahn-Unfallkasse, die Unfallkassen der Länder, die
Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen der Gemeinden,
sowie die Unfallkasse der Post und Telekom, und andere, sowie die
Feuerwehr-Unfallkassen. |