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Unfallversicherung

Es gibt zwei Arten von Unfallversicherung. Zunächst die gesetzliche Unfallversicherung, sowie die private Unfallversicherung. Sollten Sie sich entscheiden, eine private Unfallversicherung abzuschließen, so empfiehlt sich definitiv ein Versicherungsvergleich. Während die gesetzliche Unfallversicherung dabei ein Bestandteil der Sozialversicherung ist, ist die private Unfallversicherung eine freiwillige Versicherung, auf die man in bestimmten Situationen jedoch nicht verzichten sollte.

Für den Abschluss einer zusätzlichen privaten Unfallversicherung spricht dabei die Tatsache, dass sich jährlich zig Tausend Unfälle im Haushalt ereignen, sowie im Urlaub und auch in der Freizeit, beispielsweise beim Sport, also überall dort, wo die die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift, das heißt keine Leistungen erbringt. Die Leistungen, die eine private Unfallversicherung dabei erbringt, reicht von der Prävention und vorbeugenden Maßnahmen bis hin zu Heilbehandlungskosten, Rehabilitation, sowie bis hin zu Maßnahmen, um unfallbedingte physische, oder aber psychische Folgeschäden zu beseitigen, bzw. lindern.
Darüber hinaus erbringt eine private Unfallversicherung auch Barleistungen, wie zum Beispiel den Ausgleich für Gehaltsausfall, sowie Rentenzahlungen.

Die gesetzliche Unfallversicherung (UV) hingegen wurde erstmals 1884 als so genannte Arbeiterversicherung im Rahmen der Bismarckschen Sozialgesetzgebung eingeführt.
Zum einen hat die gesetzliche Unfallversicherung dabei die Aufgabe Arbeitsunfälle zu verhüten, bei Arbeitsunfällen und bei Wegeunfällen werden Leistungen erbracht.
Der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind dabei die Berufsgenossenschaften, bzw. die Gemeinde-Unfallversicherungsverbände.

Der Versichertenkreis erstreckt sich dabei auf alle Arbeitnehmer während der beruflichen Tätigkeit, sowie auf dem Weg von und auch zur Arbeit, Feuerwehrleute während Hilfeleistungen, sowie von und zu den Einsätzen, aber auch Kinder, Schüler und Studenten beim Besuch des Kindergartens, der Schule, bzw. Hochschule auf ihrem Hin- und Rückweg.
Die Beiträge werden dabei zu 100 Prozent vom Arbeitgeber, der Gemeinde, bzw. des Kreises als Träger der Schulen, bzw. den privaten Trägern der Schulen bezahlt.
Die Selbstständig Tätigen können sich dabei auf Wunsch auch freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichern, wobei diese Personen ihren Beitrag selbst zahlen müssen.

Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich dabei auf die so genannten Vorsorgeleistungen. Darunter zu verstehen ist die Ausgabe von Unfallverhütungsvorschriften durch die Berufsgenossenschaften. Diese sollen dazu dienen Arbeitsunfälle zu vermeiden, wobei technische Aufsichtsbeamte deren Einhaltung überwachen. Des Weiteren zahlt die gesetzliche Unfallversicherung auch die Kosten für
Rehabilitationen. Das Leistungsspektrum umfasst hierbei medizinische, sowie berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation nach Arbeitsunfällen, oder Berufskrankheiten.
Speziell beinhalten diese sowohl die ärztliche Behandlung, als auch die Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil-, und Hilfsmitteln.
Einen großen Bereich umfasst bei der gesetzlichen Unfallversicherung der Bereich Pflegeleistungen. Erbracht werden dabei Leistungen wie Pflegegeld. Beispielsweise dann, wenn der Versicherte aufgrund eines Arbeitsunfalls auf Hilfe angewiesen ist was gewöhnliche Verrichtungen betrifft, wobei hier anstatt von Pflegegeld auch Haus-, oder Heimpflege gezahlt werden kann. Weitere Geldleistungen, die die gesetzliche Unfallversicherung erbringt, sind zum Beispiel Verletztengeld, Verletztenrente, aber auch Sterbegeld, sowie Hinterbliebenenrenten in Form von Witwenrente und Waisenrente.

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland sind dabei zum einen die Gewerbliche Berufsgenossenschaften – 25 an der Zahl, geglieder nach Gewerbezweigen, einschließlich der See-Berufsgenossenschaft. Darüber hinaus die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften, die aus neun regional gegliederten landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften besteht, sowie mehr als 30 Unfallkassen, darunter die Unfallkasse des Bundes, die Eisenbahn-Unfallkasse, die Unfallkassen der Länder, die Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen der Gemeinden, sowie die Unfallkasse der Post und Telekom, und andere, sowie die Feuerwehr-Unfallkassen.