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Rentenversicherung

Beschlossen wurde die gesetzliche Rentenversicherung unter Kaiser Wilhelm I im Jahr 1889 durch Otto von Bismarck, eingeführt schließlich 1891. Die Rentenversicherung wurde damals zur dritten Säule der Sozialversicherung. 1883 wurde bereits die Krankenversicherung und 1884 die Unfallversicherung eingeführt.
Durch dieses soziale Absicherungssystem für die Arbeiter wurde ein wichtiger Schritt getan, um die damalige Forderung der Bevölkerung nach einem sozialen Sicherungssystem zu erfüllen. In die Bismarcksche Rentenversicherung wurden Festbeiträge eingezahlt, nach dem vollendeten 70. Lebensjahr als Rente ausgezahlt. 1916 wurde das Renteneintrittsalters für alle Arbeitnehmer auf einheitlich 65 Jahre gesenkt, wodurch sich die Zahl der Rentenempfänger fast verdoppelte. Durch den ersten Weltkrieg wurde die finanzielle Lage der Rentenversicherung weiter verschärft, wobei bereits 1911 die Hinterbliebenenrente eingeführt wurde. Ab 1911 wurden zudem auch die Angestellten in die Rentenversicherung einbezogen.
Als vierte Säule schließlich wurde 1927 die Arbeitslosenversicherung eingeführt.

In der Zeit der Herrschaft der Nationalsozialisten fanden keine grundlegenden Änderungen im Rentensystem statt. Unter den Nationalsozialisten gab es im Bezug auf das Sozialversicherungssystem einige Neuerungen. 1941 wurden zum Beispiel die Krankenversicherung für Rentner eingeführt. Darüber hinaus wurde das heute noch gültige Lohnabzugsverfahren eingeführt.

Tiefgreifende Veränderungen im Rentensystem gab es erst Mitte der 1950er Jahren.
Eine frühe Form des Umlageverfahrens wurde 1957 eingeführt.
Die Beitragshöhe zur Rentenversicherung war nicht mehr fest, sie betrug 14% vom Bruttoeinkommen. 1968 schließlich wurde das heute noch gültige Umlageverfahren eingeführt, was bedeutet, dass die eingezahlten Beiträge der arbeitenden Bevölkerung gleich wieder an die Rentner ausgezahlt werden. 1968 betrug der Beitrag zur Rentenversicherung bereits 15 % vom Bruttoeinkommen.

Ein weiterer Meilenstein in der Geschichte der Rentenversicherung wurde 1972 vollzogen. Ab da bestand die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung von Selbständigen und Hausfrauen in der Rentenversicherung. Sowohl der Kreis der Beitragszahler, als auch der Kreis der späteren Rentenempfänger wurde damit ausgeweitet.
Darüber hinaus wurde das Renteneintrittalters auf 63 Jahre abgesenkt.

Seit Mitte der 1970er Jahre verschärfte sich die Finanzlage des Rentensystem zunehmend, der Grund hierfür waren zurückgehende Geburtzahlen, sowie Arbeitslosigkeit. Dennoch wurde das Rentensystem von den Leistungen her weiter ausgeweitet. So wurde 1986 die Hinterbliebenenrente für Männer eingeführt.

Im Bezug auf das Renteneintrittsalter gab es ab dem Jahr 1992 wieder einen Rückschritt, denn es wurde wieder auf 65 Jahre angehoben. 1992 lag der Beitragssatz zur Rentenversicherung schon bei 17%. Aufgrund der sich immer weiter verschärfenden Finanzlage wurden die Renten seit 1992 auch nicht mehr entsprechend den Bruttolöhnen, sondern den Nettolöhnen angepasst. Im Zuge der Wiedervereinigung gelten darüber hinaus in den neuen und alten Bundesländern die gleichen Rentenbestimmungen.

Im Jahr 1994wurde die fünft Säule der Sozialversicherung, die soziale Pflegeversicherung, eingeführt. Ab 2001 kam es zu einer weiteren Absenkung des Rentenniveaus, denn die demografische Entwicklung bringt die Umlagefinanzierung der Rentenversicherung immer stärker ins Wanken.
Um die dadurch entstandene Versorgungslücke im Alter zu schließen, wurde die Riester Rente eingeführt. Ab 2002 fördert der Staat diese Art der privaten Altersvorsorge. Die Beiträge können dabei durch Zulagen. Eine derartige Zulage erhalten zum Beispiel rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und rentenversicherungspflichtige Selbständige, sowie Kindererziehende, bzw. die Ehepartner der rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und rentenversicherungspflichtige Selbständigen. Anlegen können diese dabei ihr Geld auch in einer Immobilie oder aber in Fonds, oder aber in einem Rentenversicherungsvertrag.
Nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige können hingegen seit 2005 in die so genannte Rürup Rente einzahlen, wobei sich diese private Altervorsorge auch für andere Personenkreise eignet. Die Rürup Rente basiert im Gegensatz zur Riester Rente jedoch ausschließlich auf einem Rentenversicherungsvertrag.