Rentenversicherung
Beschlossen wurde die gesetzliche Rentenversicherung
unter Kaiser Wilhelm I im Jahr 1889 durch Otto von Bismarck,
eingeführt schließlich 1891. Die Rentenversicherung wurde damals zur
dritten Säule der Sozialversicherung. 1883 wurde bereits die
Krankenversicherung und 1884 die Unfallversicherung eingeführt.
Durch dieses soziale Absicherungssystem für die Arbeiter wurde ein
wichtiger Schritt getan, um die damalige Forderung der Bevölkerung
nach einem sozialen Sicherungssystem zu erfüllen. In die Bismarcksche
Rentenversicherung wurden Festbeiträge eingezahlt, nach dem
vollendeten 70. Lebensjahr als Rente ausgezahlt. 1916 wurde das
Renteneintrittsalters für alle Arbeitnehmer auf einheitlich 65 Jahre
gesenkt, wodurch sich die Zahl der Rentenempfänger fast verdoppelte.
Durch den ersten Weltkrieg wurde die finanzielle Lage der
Rentenversicherung weiter verschärft, wobei bereits 1911 die
Hinterbliebenenrente eingeführt wurde. Ab 1911 wurden zudem auch die
Angestellten in die Rentenversicherung einbezogen.
Als vierte Säule schließlich wurde 1927 die Arbeitslosenversicherung
eingeführt.
In der
Zeit der Herrschaft der Nationalsozialisten fanden keine grundlegenden
Änderungen im Rentensystem statt. Unter den Nationalsozialisten gab es
im Bezug auf das Sozialversicherungssystem einige Neuerungen. 1941
wurden zum Beispiel die Krankenversicherung für Rentner eingeführt.
Darüber hinaus wurde das heute noch gültige Lohnabzugsverfahren
eingeführt.
Tiefgreifende Veränderungen im Rentensystem gab es erst Mitte der
1950er Jahren.
Eine frühe Form des Umlageverfahrens wurde 1957 eingeführt.
Die Beitragshöhe zur Rentenversicherung war nicht mehr fest, sie
betrug 14% vom Bruttoeinkommen. 1968 schließlich wurde das heute noch
gültige Umlageverfahren eingeführt, was bedeutet, dass die
eingezahlten Beiträge der arbeitenden Bevölkerung gleich wieder an die
Rentner ausgezahlt werden. 1968 betrug der Beitrag zur
Rentenversicherung bereits 15 % vom Bruttoeinkommen.
Ein
weiterer Meilenstein in der Geschichte der Rentenversicherung wurde
1972 vollzogen. Ab da bestand die Möglichkeit einer freiwilligen
Versicherung von Selbständigen und Hausfrauen in der
Rentenversicherung. Sowohl der Kreis der Beitragszahler, als auch der
Kreis der späteren Rentenempfänger wurde damit ausgeweitet.
Darüber hinaus wurde das Renteneintrittalters auf 63 Jahre abgesenkt.
Seit
Mitte der 1970er Jahre verschärfte sich die Finanzlage des
Rentensystem zunehmend, der Grund hierfür waren zurückgehende
Geburtzahlen, sowie Arbeitslosigkeit. Dennoch wurde das Rentensystem
von den Leistungen her weiter ausgeweitet. So wurde 1986 die
Hinterbliebenenrente für Männer eingeführt.
Im
Bezug auf das Renteneintrittsalter gab es ab dem Jahr 1992 wieder
einen Rückschritt, denn es wurde wieder auf 65 Jahre angehoben. 1992
lag der Beitragssatz zur Rentenversicherung schon bei 17%. Aufgrund
der sich immer weiter verschärfenden Finanzlage wurden die Renten seit
1992 auch nicht mehr entsprechend den Bruttolöhnen, sondern den
Nettolöhnen angepasst. Im Zuge der Wiedervereinigung gelten darüber
hinaus in den neuen und alten Bundesländern die gleichen
Rentenbestimmungen.
Im Jahr
1994wurde die fünft Säule der Sozialversicherung, die soziale
Pflegeversicherung, eingeführt. Ab 2001 kam es zu einer weiteren
Absenkung des Rentenniveaus, denn die demografische Entwicklung bringt
die Umlagefinanzierung der Rentenversicherung immer stärker ins
Wanken.
Um die dadurch entstandene Versorgungslücke im Alter zu schließen,
wurde die Riester Rente eingeführt. Ab 2002 fördert der Staat diese
Art der privaten Altersvorsorge. Die Beiträge können dabei durch
Zulagen. Eine derartige Zulage erhalten zum Beispiel
rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und
rentenversicherungspflichtige Selbständige, sowie Kindererziehende,
bzw. die Ehepartner der rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und
rentenversicherungspflichtige Selbständigen. Anlegen können diese
dabei ihr Geld auch in einer Immobilie oder aber in Fonds, oder aber
in einem Rentenversicherungsvertrag.
Nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige können hingegen
seit 2005 in die so genannte Rürup Rente einzahlen, wobei sich diese
private Altervorsorge auch für andere Personenkreise eignet. Die Rürup
Rente basiert im Gegensatz zur Riester Rente jedoch ausschließlich auf
einem Rentenversicherungsvertrag. |