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Reiseversicherung

Würde man im Bezug auf das Reisen eine Weltmeisterschaft veranstalten, so hätten die Deutschen schon mehrmals in Folge einen Titel erhalten, den es ist unbestritten, die Deutschen reisen gerne. Viele zieht es dabei nicht nur in europäische typische Ferienländer, wie Portugal, Spanien, inklusive der Kanarischen Inseln, oder aber Italien, Griechenland, oder auch nach Frankreich, Österreich, die Niederlande oder aber Dänemark, sondern auch in Urlaubsländer außerhalb der europäischen Grenzen, wie die Türkei, Marokko oder Algerien, aber auch Südostasien oder Australien, und zwar in der Regel nicht nur sich von der Hektik des Alltags zu erholen, sondern auch um Land und Leute, sprich fremde Kulturen kennen zu lernen. Insbesondere aber Fernreisen bergen gewissen Risiken, die man innerhalb der europäischen Grenzen nicht hat, so zum Beispiel im Falle eines Unfalls, insbesondere in Hinsicht der Regulierung des an einem Fahrzeug eventuell entstandenen Schadens. Darüber hinaus kann einem in jedem Urlaubsland auch eine Krankheit treffen, oder aber Gepäck gestohlen werden.

Bevor man sich daher auf Reisen begibt, sollte man etwaige Risiken abwägen und eine entsprechende Reiseversicherung abschließen. Der Begriff Reiseversicherung ist dabei lediglich ein Sammelbegriff für eine Reihe von Versicherungen, die man unbedingt bei einer Auslandsreise mit im Gepäck haben sollte. Eine dieser Versicherungen, die als Reiseversicherung bezeichnet wird, ist die Reise-Krankenversicherung. Abschließen kann man eine derartige Versicherung jedem privaten Krankenversicherung. Arztrechnungen, Krankenhauskosten, sowie Verbands- und Heilmittel werden durch sie ersetzt, sowie – wenn im Vertragsumfang enthalten – auch der Rücktransport vom Urlaubsort ins Heimatort.

Ebenfalls zu den Reiseversicherung zählt die Reisegepäckversicherung. Diese versichert einen Reisenden vor dem Verlust oder aber der Zerstörung oder Beschädigung seines Gepäckstücks. Versichert ist dabei das Reisegepäck von demjenigen, der die Versicherung abschließt, wie auch der mitreisenden Personen, wenn es sich dabei um Familienmitglieder handelt.

Ein weiterer Teilbereich der Reiseversicherung ist die Reiserücktrittversicherung. Zu einem Reiserücktritt kann es dabei aus verschiedenen Gründen kommen, wobei ein Reiserücktritt nicht immer anerkannt wird wenn jemand Flugangst hat, oder aber wenn die Reise in ein angebliches Krisengebiet geht, wenn dieses vom Auswärtigen Amt jedoch nicht auf die Liste der Krisengebiete gesetzt wurde. Wurde dieses Land hingegen vom Auswärtigen Amt jedoch auf die Liste der Krisengebiete gesetzt, so greift die Reiserücktrittversicherung, ebenso wie bei Tod, Unfall, oder einer unerwartet schweren Erkrankung, sowie Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit der versicherten Person, wie auch wenn die versicherte Person inzwischen arbeitslos geworden ist. Die Reiserücktrittversicherung übernimmt dabei die
anfallenden Kosten, die dem Reiseunternehmen durch den Rücktritt entstehen. Speziell sind dies die Stornierungsgebühren, sowie gegebenenfalls die Rückreisekosten für den Fall, dass ein Reisender die Reise vorzeitig abbrechen muss.

Auch eine Art von Reiseversicherung ist die so genannte Mallorca-Police, wobei es sich um eine Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen handelt, die man sich im Urlaub in Europa mieten kann. Im Falle eines Unfalls im Ausland gelten dann die mit der Mallorca Police die gleichen Deckungssummen wie in Deutschland und nicht die in der Regel niedrigeren des Urlaubslandes.


Ebenfalls im weiteten Sinne zu den Reiseversicherung zählt auch der Autoschutzbrief. Der Autoschutzbrief ist dabei nützlich, wenn es um Pannen und Unfälle geht. Die Versicherer, koordinieren dann von Deutschland aus Hilfe. Durch den Autoschutzbrief werden auch die Kosten für Pannen- und Abschleppdienst, sowie Mietwagen und einen eventuell notwendigen Rücktransport übernommen. Sollte es mal Probleme mit einer Reise geben, so empfiehlt sich auf jedenfall der Gang zu einem Rechtsanwalt für Reiserecht.