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Reiseversicherung
Würde
man im Bezug auf das Reisen eine Weltmeisterschaft veranstalten, so
hätten die Deutschen schon mehrmals in Folge einen Titel erhalten, den
es ist unbestritten, die Deutschen reisen gerne. Viele zieht es dabei
nicht nur in europäische typische Ferienländer, wie Portugal, Spanien,
inklusive der Kanarischen Inseln, oder aber Italien, Griechenland,
oder auch nach Frankreich, Österreich, die Niederlande oder aber
Dänemark, sondern auch in Urlaubsländer außerhalb der europäischen
Grenzen, wie die Türkei, Marokko oder Algerien, aber auch Südostasien
oder Australien, und zwar in der Regel nicht nur sich von der Hektik
des Alltags zu erholen, sondern auch um Land und Leute, sprich fremde
Kulturen kennen zu lernen. Insbesondere aber Fernreisen bergen
gewissen Risiken, die man innerhalb der europäischen Grenzen nicht
hat, so zum Beispiel im Falle eines Unfalls, insbesondere in Hinsicht
der Regulierung des an einem Fahrzeug eventuell entstandenen Schadens.
Darüber hinaus kann einem in jedem Urlaubsland auch eine Krankheit
treffen, oder aber Gepäck gestohlen werden.
Bevor
man sich daher auf Reisen begibt, sollte man etwaige Risiken abwägen
und eine entsprechende Reiseversicherung abschließen.
Der Begriff Reiseversicherung ist dabei lediglich ein Sammelbegriff
für eine Reihe von Versicherungen, die man unbedingt bei einer
Auslandsreise mit im Gepäck haben sollte. Eine dieser Versicherungen,
die als Reiseversicherung bezeichnet wird, ist die
Reise-Krankenversicherung. Abschließen kann man eine derartige
Versicherung jedem privaten Krankenversicherung. Arztrechnungen,
Krankenhauskosten, sowie Verbands- und Heilmittel werden durch sie
ersetzt, sowie – wenn im Vertragsumfang enthalten – auch der
Rücktransport vom Urlaubsort ins Heimatort.
Ebenfalls zu den Reiseversicherung zählt die
Reisegepäckversicherung. Diese versichert einen Reisenden vor dem
Verlust oder aber der Zerstörung oder Beschädigung seines
Gepäckstücks. Versichert ist dabei das Reisegepäck von demjenigen, der
die Versicherung abschließt, wie auch der mitreisenden Personen, wenn
es sich dabei um Familienmitglieder handelt.
Ein
weiterer Teilbereich der Reiseversicherung ist die
Reiserücktrittversicherung. Zu einem Reiserücktritt kann es
dabei aus verschiedenen Gründen kommen, wobei ein Reiserücktritt nicht
immer anerkannt wird wenn jemand Flugangst hat, oder aber wenn die
Reise in ein angebliches Krisengebiet geht, wenn dieses vom
Auswärtigen Amt jedoch nicht auf die Liste der Krisengebiete gesetzt
wurde. Wurde dieses Land hingegen vom Auswärtigen Amt jedoch auf die
Liste der Krisengebiete gesetzt, so greift die
Reiserücktrittversicherung, ebenso wie bei Tod, Unfall, oder einer
unerwartet schweren Erkrankung, sowie Schwangerschaft oder
Impfunverträglichkeit der versicherten Person, wie auch wenn die
versicherte Person inzwischen arbeitslos geworden ist. Die
Reiserücktrittversicherung übernimmt dabei die
anfallenden Kosten, die dem Reiseunternehmen durch den Rücktritt
entstehen. Speziell sind dies die Stornierungsgebühren, sowie
gegebenenfalls die Rückreisekosten für den Fall, dass ein Reisender
die Reise vorzeitig abbrechen muss.
Auch
eine Art von Reiseversicherung ist die so genannte Mallorca-Police,
wobei es sich um eine Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietwagen
handelt, die man sich im Urlaub in Europa mieten kann. Im Falle eines
Unfalls im Ausland gelten dann die mit der Mallorca Police die
gleichen Deckungssummen wie in Deutschland und nicht die in der Regel
niedrigeren des Urlaubslandes.
Ebenfalls im weiteten Sinne zu den Reiseversicherung zählt auch der
Autoschutzbrief. Der Autoschutzbrief ist dabei nützlich, wenn es um
Pannen und Unfälle geht. Die Versicherer, koordinieren dann von
Deutschland aus Hilfe. Durch den Autoschutzbrief werden auch die
Kosten für Pannen- und Abschleppdienst, sowie Mietwagen und einen
eventuell notwendigen Rücktransport übernommen. Sollte es mal Probleme
mit einer Reise geben, so empfiehlt sich auf jedenfall der Gang zu
einem
Rechtsanwalt für Reiserecht.
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