Rechtsschutzversicherung
Mit
Hilfe einer
Rechtsschutzversicherung
können Sie sich gegen finanzielle Risiken absichern.
Im
Bereich der Privatversicherungen ist die
Rechtsschutzversicherung ein noch junger Teilbereich.
Vorläufer der Rechtsschutzversicherung gab es jedoch bereits schon im
Mittelalter in der Form der so genannten Eidhilfe. Schutzvereine und
Interessenverbände, wie zum Beispiel Gewerkschaften, Bauernvereine,
Kreditschutzverbände, Haus- und Grundbesitzervereine, sowie
Arbeitgeberverbände entstanden schließlich im 19. Jahrhundert.
Deren Aufgabe bestand dabei darin ihren Mitgliedern Rechtsrat zu
erteilen oder Rechtshilfe zu gewähren. Darüber hinaus wurde angeboten
eventuellen Schriftwechsel zu führen, oder diese beide Verhandlungen
zu vertreten.
Die
Rechtsschutzversicherung, ähnlich der Form, wie wir sie heute
kennen, gibt es in Deutschland seit 1901. Die erste
Rechtsschutzversicherung war dabei ein Hamburger Verein, der sich
"Schutzverein deutscher Rheder V.a.G." nannte. Gegründet wurde er von
hanseatischen Kaufleuten und zwar um bei einer Leistungsverweigerung
der Transportversicherer eine finanzielle Unterstützung für ein
Gerichtsverfahren zu erhalten.
Die
Rechtsschutzversicherung, wie wir sie schließlich heute kennen, wurde
im Jahr 1917 in Frankreich eingeführt, und zwar von der D.A.S. La
Défense Automobile et Sportive. Die von der D.A.S. angebotene
Rechtsschutzversicherung bezog sich dabei nur auf den
Straßenverkehrsbereich.
1928 wurde schließlich die D.A.S. Deutscher Automobil Schutz
Aktiengesellschaft in Berlin gegründet und somit auch in Deutschland
der Grundstein für die Rechtsschutzversicherung gelegt. 1941 verlegte
die D.A.S. ihren Firmensitz von Berlin nach München.
Nach
dem 2. Weltkrieg wuchs die Bedeutung der Rechtsschutzversicherung
sprunghaft.
Beigetragen hierzu haben entsprechende Gesetze, wobei das
Rechtsberatungsgesetz schon aus dem Jahr 1935 stammt, dieses aber in
einigen Passagen darauf abzielte die Juden aus dem Rechtsbereich zu
verdrängen. Diese Ausführungsbestimmungen wurden jedoch nach 1945
aufgehoben.
1952
schließlich wurde der so genannte Aktive Schadenersatzrechtsschutz und
der Strafrechtsschutz eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt konnte man sich
gegen ungerechtfertigte Schadenersatzforderungen von Dritten
versichern.
Mit zunehmender Industrialisierung und Geschäftstätigkeit wurden in
den kommenden Jahren die Leistungsarten der Rechtsschutzversicherung
immer weiter ausgebaut.
Heute
ist die Rechtsschutzversicherung eine Individualversicherung, die es
ermöglicht sich gegen allerlei Teilbereich des alltäglichen Lebens
abzusichern, die bei einem Rechtsstreit ein Kostenrisiko darstellen
könnten. Von den Gestaltungsmöglichkeiten einer
Rechtsschutzversicherung her, war die Liberalisierung des
Versicherungsmarktes im Jahr 1994 ein wichtiger Meilenstein.
Der
Leistungsumfang einer Rechtsschutzversicherung erstreckt sich dabei
auf mit einem Rechtsschutzfall in Zusammenhang stehenden
Anwaltsgebühren, sowie Gerichtskosten, Zeugengeldern und
Sachverständigenhonorare, soweit vom Versicherungsnehmer zu
übernehmen. Versichern lassen kann man über eine
Rechtsschutzversicherung zum Beispiel den Verkehrs-Rechtsschutz, den
Fahrer-Rechtsschutz, den Arbeits-Rechtsschutz, den Privat- und/oder
Rechtsschutz für Selbständige, sowie den Rechtsschutz für Firmen und
Vereine, der
Internet-Rechtsschutz, sowie den Rechtsschutz für
Grundstückseigentum und Miete. Rechtsschutzversicherungen werden dabei
in der Regel in Komplettpaketen angeboten. Typisch hierfür ist die
Kombination aus Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz.
Wie
auch bei anderen Versicherungsarten, kann man auch bei der
Rechtsschutzversicherung Selbstbeteiligungen vereinbaren. Die üblichen
Selbstbeteiligungshöhen liegen dabei bei 100 Euro, bzw. 150 Euro bis
250 Euro – pro Rechtsschutzfall.
Eine
Rechtsschutzversicherung gilt europaweit, sowie in Mittelmeerländern,
wie zum Beispiel Algerien oder Marokko. Plant man eine Reise ins
weiter entfernte Ausland, bieten einige Versicherungsunternehmen
inzwischen auch für befristete Aufenthalte einen weltweiten
Versicherungsschutz, jedoch häufig nur mit einem eingeschränkten
Versicherungsschutz.
Was die Internet-Rechtsschutz anbelangt, so ist im Bezug auf
weltweiten Rechtsschutz darauf zu achten, dass man diesen bei der
Internet-Rechtsschutz mit einschließen lässt, denn zahlreiche
Unternehmen, die im Internet Handel betreiben, haben ihren Firmensitz
im nicht europäischen Ausland, bzw. den Anrainerstaaten im
Mittelmeerraum.
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