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Rechtsschutzversicherung
 

Mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung können Sie sich gegen finanzielle Risiken absichern.

Im Bereich der Privatversicherungen ist die Rechtsschutzversicherung ein noch junger Teilbereich. Vorläufer der Rechtsschutzversicherung gab es jedoch bereits schon im Mittelalter in der Form der so genannten Eidhilfe. Schutzvereine und Interessenverbände, wie zum Beispiel Gewerkschaften, Bauernvereine, Kreditschutzverbände, Haus- und Grundbesitzervereine, sowie Arbeitgeberverbände entstanden schließlich im 19. Jahrhundert.
Deren Aufgabe bestand dabei darin ihren Mitgliedern Rechtsrat zu erteilen oder Rechtshilfe zu gewähren. Darüber hinaus wurde angeboten eventuellen Schriftwechsel zu führen, oder diese beide Verhandlungen zu vertreten.

Die Rechtsschutzversicherung, ähnlich der Form, wie wir sie heute kennen, gibt es in Deutschland seit 1901. Die erste Rechtsschutzversicherung war dabei ein Hamburger Verein, der sich "Schutzverein deutscher Rheder V.a.G." nannte. Gegründet wurde er von hanseatischen Kaufleuten und zwar um bei einer Leistungsverweigerung der Transportversicherer eine finanzielle Unterstützung für ein Gerichtsverfahren zu erhalten.

Die Rechtsschutzversicherung, wie wir sie schließlich heute kennen, wurde im Jahr 1917 in Frankreich eingeführt, und zwar von der D.A.S. La Défense Automobile et Sportive. Die von der D.A.S. angebotene Rechtsschutzversicherung bezog sich dabei nur auf den Straßenverkehrsbereich.
1928 wurde schließlich die D.A.S. Deutscher Automobil Schutz Aktiengesellschaft in Berlin gegründet und somit auch in Deutschland der Grundstein für die Rechtsschutzversicherung gelegt. 1941 verlegte die D.A.S. ihren Firmensitz von Berlin nach München.

Nach dem 2. Weltkrieg wuchs die Bedeutung der Rechtsschutzversicherung sprunghaft.
Beigetragen hierzu haben entsprechende Gesetze, wobei das Rechtsberatungsgesetz schon aus dem Jahr 1935 stammt, dieses aber in einigen Passagen darauf abzielte die Juden aus dem Rechtsbereich zu verdrängen. Diese Ausführungsbestimmungen wurden jedoch nach 1945 aufgehoben.

1952 schließlich wurde der so genannte Aktive Schadenersatzrechtsschutz und der Strafrechtsschutz eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt konnte man sich gegen ungerechtfertigte Schadenersatzforderungen von Dritten versichern.
Mit zunehmender Industrialisierung und Geschäftstätigkeit wurden in den kommenden Jahren die Leistungsarten der Rechtsschutzversicherung immer weiter ausgebaut.

Heute ist die Rechtsschutzversicherung eine Individualversicherung, die es ermöglicht sich gegen allerlei Teilbereich des alltäglichen Lebens abzusichern, die bei einem Rechtsstreit ein Kostenrisiko darstellen könnten. Von den Gestaltungsmöglichkeiten einer Rechtsschutzversicherung her, war die Liberalisierung des Versicherungsmarktes im Jahr 1994 ein wichtiger Meilenstein.

Der Leistungsumfang einer Rechtsschutzversicherung erstreckt sich dabei auf mit einem Rechtsschutzfall in Zusammenhang stehenden Anwaltsgebühren, sowie Gerichtskosten, Zeugengeldern und Sachverständigenhonorare, soweit vom Versicherungsnehmer zu übernehmen. Versichern lassen kann man über eine Rechtsschutzversicherung zum Beispiel den Verkehrs-Rechtsschutz, den Fahrer-Rechtsschutz, den Arbeits-Rechtsschutz, den Privat- und/oder Rechtsschutz für Selbständige, sowie den Rechtsschutz für Firmen und Vereine, der Internet-Rechtsschutz, sowie den Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete. Rechtsschutzversicherungen werden dabei in der Regel in Komplettpaketen angeboten. Typisch hierfür ist die Kombination aus Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz.

Wie auch bei anderen Versicherungsarten, kann man auch bei der Rechtsschutzversicherung Selbstbeteiligungen vereinbaren. Die üblichen Selbstbeteiligungshöhen liegen dabei bei 100 Euro, bzw. 150 Euro bis 250 Euro – pro Rechtsschutzfall.

Eine Rechtsschutzversicherung gilt europaweit, sowie in Mittelmeerländern, wie zum Beispiel Algerien oder Marokko. Plant man eine Reise ins weiter entfernte Ausland, bieten einige Versicherungsunternehmen inzwischen auch für befristete Aufenthalte einen weltweiten Versicherungsschutz, jedoch häufig nur mit einem eingeschränkten Versicherungsschutz.
Was die Internet-Rechtsschutz anbelangt, so ist im Bezug auf weltweiten Rechtsschutz darauf zu achten, dass man diesen bei der Internet-Rechtsschutz mit einschließen lässt, denn zahlreiche Unternehmen, die im Internet Handel betreiben, haben ihren Firmensitz im nicht europäischen Ausland, bzw. den Anrainerstaaten im Mittelmeerraum.

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