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Lebensversicherung

Bei einer Lebensversicherung handelt es sich um eine Individualversicherung, bzw. eine Personenversicherung, wobei sie als Summenversicherung abgeschlossen wird, was bedeutet, dass die Versicherungsleistung einem vorher vertraglich bestimmten Betrag entspricht.
Versichern kann man mit einer Lebensversicherung sowohl das Todesfall- als auch das Erlebensrisiko. Das heißt vom Vertrag her kann dabei der Tod, bzw. ein bestimmter Zeitpunkt des Erlebens versichert werden.

Einer der Vorläufer der heutigen Lebensversicherungen waren die im Alten Rom geschlossen Verträge mit den so genannten Beerdigungsvereinen. Diese übernahmen die Bestattungskosten ihrer Mitglieder und unterstützten deren Hinterbliebenen.
Lebensversicherungen mit Todesfallleistung gab es erstmals im 17. Jahrhundert in Frankreich. Die Lebensversicherungsmathematik an sich erfunden wurde durch Edmond Halley.
Auf deren Basis wurden im 19. Jahrhundert die Sterbekassen gegründet.
Ein weiterer Meilenstand im Bezug auf die Lebensversicherung war die in den USA 1759 gegründete Corporation for Relief of Poor and Distressed Widows and Children of Presbyterian Ministers (Vereinigung zur Unterstützung der armen und notleidenden Witwen und Kinder presbyterianischer Priester). Auch eine Art Lebensversicherung schlossen Sklavenhändler ab, die damit das Leben ihrer Ware, den Sklaven, versicherten.
So geschehen in den USA, in der Zeit vor dem amerikanischen Bürgerkrieg. Viele Versicherungsgesellschaften machten dabei mit und boten derartige Versicherungspolicen an.

Ab 1827 wurden bot die Gothaer Lebensversicherungsbank erstmals Lebensversicherungen in der Form an, wie wir sie heute kennen. Der langjährige Leiter der Gothaer Lebensversicherungsbank, Gustav Hopf (1808-1872) wird als der Erfinder der gemischten Form der Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfallbasis angesehen.
1892 wurde von der Victoria zu Berlin eine Lebensversicherung eingeführt, die für jedermann zugänglich war, ohne Rücksicht auf die soziale, oder aber finanzielle Situation. Durch diesen Schritt wurde die Lebensversicherung zur Volksversicherung, die heute eine der wichtigsten Pfeiler der privaten Altersvorsorge ist.

Heutige Lebensversicherung haben dabei heute die Rechtsform einer Aktiengesellschaft, oder aber den Charakter einer Genossenschaft. Angeboten werden auf deutschen Versicherungsmarkt im Zuge der Europäischen Einigung auch verstärkt Englische Lebensversicherungen. Vermehrt drängen aber auch Versicherer aus nicht EU-Staaten auf den deutschen Versicherungsmarkt. Deren nationale Zulassung erfolgt durch die Bafin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die auch eine aufsichtsführende Aufgabe in diesem Bereich wahrnimmt, wobei sich diese aufsichtsführende Aufgabe auch auf deutsche Versicherungsgesellschaften bezieht. Die Aufsicht und die Führung einer deutschen Versicherungsgesellschaft ist dabei im Wesentlichen im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) geregelt.

In Deutschland kennt man zwei Arten von Lebensversicherung. Zum einen die Kapitallebensversicherung, zum anderen die Risikolebensversicherung, wobei man mit einer Kapitallebensversicherung sowohl den Todes- als auch den Erlebensfall versichern kann. Bei der Risikolebensversicherung hingegen ist nur der Todesfall versicherbar.
Bei der Kapitallebensversicherung wird die so genannte Ablaufleistung, die sich aus der Versicherungssumme, sowie der Überschussbeteiligung zusammensetzt, im Erlebensfall an den Versicherungsnehmer ausgezahlt, im Todesfall an die Person, die in der Versicherungspolice genannt ist, meist die Ehefrau, oder aber die Kinder.
Die Beiträge zur Kapitallebensversicherung sind als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. Die Risikolebensversicherung hingegen ist eine reine Absicherung der Hinterbliebenen. Beide Formen der Lebensversicherung lassen sich dabei zwecks Aufnahme eines Kredites durch Beleihung zwecks Absicherung an die Bank abtreten.

Bei Insbesondere bei Risikolebensversicherungen wird von den Versicherungsgesellschaften für die Einschätzung des Gesundheitszustandes eines Antragstellers eine Gesundheitsprüfung verlangt. Dem Antragssteller werden dabei im Antrag bestimmte Gesundheitsfragen gestellt, die dieser nach bestem Wissen und Gewissen beantworten sollte. Der Grund hierfür liegt in der Tarifkalkulation der Versicherer, die auf durchschnittlichen Risikoverhältnissen basieren.
Beim Vorliegen von schwerwiegenden Erkrankungen sind dabei in der Regel Leistungsausschlüsse die Folge. Die Lebensversicherung wird immer eine beliebtere Versicherungen.

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