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Lebensversicherung
Bei
einer
Lebensversicherung handelt es sich um eine
Individualversicherung, bzw. eine Personenversicherung, wobei sie als
Summenversicherung abgeschlossen wird, was bedeutet, dass die
Versicherungsleistung einem vorher vertraglich bestimmten Betrag
entspricht.
Versichern kann man mit einer Lebensversicherung sowohl das
Todesfall- als auch das Erlebensrisiko. Das heißt vom Vertrag her kann
dabei der Tod, bzw. ein bestimmter Zeitpunkt des Erlebens versichert
werden.
Einer
der Vorläufer der heutigen Lebensversicherungen waren die im Alten Rom
geschlossen Verträge mit den so genannten Beerdigungsvereinen. Diese
übernahmen die Bestattungskosten ihrer Mitglieder und unterstützten
deren Hinterbliebenen.
Lebensversicherungen mit Todesfallleistung gab es erstmals im 17.
Jahrhundert in Frankreich. Die Lebensversicherungsmathematik an sich
erfunden wurde durch Edmond Halley.
Auf deren Basis wurden im 19. Jahrhundert die Sterbekassen gegründet.
Ein weiterer Meilenstand im Bezug auf die Lebensversicherung war die
in den USA 1759 gegründete Corporation for Relief of Poor and
Distressed Widows and Children of Presbyterian Ministers (Vereinigung
zur Unterstützung der armen und notleidenden Witwen und Kinder
presbyterianischer Priester). Auch eine Art Lebensversicherung
schlossen Sklavenhändler ab, die damit das Leben ihrer Ware, den
Sklaven, versicherten.
So geschehen in den USA, in der Zeit vor dem amerikanischen
Bürgerkrieg. Viele Versicherungsgesellschaften machten dabei mit und
boten derartige Versicherungspolicen an.
Ab 1827
wurden bot die Gothaer Lebensversicherungsbank erstmals
Lebensversicherungen in der Form an, wie wir sie heute kennen. Der
langjährige Leiter der Gothaer Lebensversicherungsbank, Gustav Hopf
(1808-1872) wird als der
Erfinder der gemischten Form der
Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfallbasis angesehen.
1892 wurde von der Victoria zu Berlin eine Lebensversicherung
eingeführt, die für jedermann zugänglich war, ohne Rücksicht auf die
soziale, oder aber finanzielle Situation. Durch diesen Schritt wurde
die Lebensversicherung zur Volksversicherung, die heute eine der
wichtigsten Pfeiler der privaten Altersvorsorge ist.
Heutige
Lebensversicherung haben dabei heute die Rechtsform einer
Aktiengesellschaft, oder aber den Charakter einer Genossenschaft.
Angeboten werden auf deutschen Versicherungsmarkt im Zuge der
Europäischen Einigung auch verstärkt Englische Lebensversicherungen.
Vermehrt drängen aber auch Versicherer aus nicht EU-Staaten auf den
deutschen Versicherungsmarkt. Deren nationale Zulassung erfolgt durch
die Bafin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die
auch eine aufsichtsführende Aufgabe in diesem Bereich wahrnimmt, wobei
sich diese aufsichtsführende Aufgabe auch auf deutsche
Versicherungsgesellschaften bezieht. Die Aufsicht und die Führung
einer deutschen Versicherungsgesellschaft ist dabei im Wesentlichen im
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) geregelt.
In
Deutschland kennt man zwei Arten von Lebensversicherung. Zum einen die
Kapitallebensversicherung, zum anderen die Risikolebensversicherung,
wobei man mit einer Kapitallebensversicherung sowohl den Todes- als
auch den Erlebensfall versichern kann. Bei der
Risikolebensversicherung hingegen ist nur der Todesfall versicherbar.
Bei der Kapitallebensversicherung wird die so genannte Ablaufleistung,
die sich aus der Versicherungssumme, sowie der Überschussbeteiligung
zusammensetzt, im Erlebensfall an den Versicherungsnehmer ausgezahlt,
im Todesfall an die Person, die in der Versicherungspolice genannt
ist, meist die Ehefrau, oder aber die Kinder.
Die Beiträge zur Kapitallebensversicherung sind als
Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. Die
Risikolebensversicherung hingegen ist eine reine Absicherung der
Hinterbliebenen. Beide Formen der Lebensversicherung lassen sich dabei
zwecks Aufnahme eines Kredites durch Beleihung zwecks Absicherung an
die Bank abtreten.
Bei
Insbesondere bei Risikolebensversicherungen wird von den
Versicherungsgesellschaften für die Einschätzung des
Gesundheitszustandes eines Antragstellers eine Gesundheitsprüfung
verlangt. Dem Antragssteller werden dabei im Antrag bestimmte
Gesundheitsfragen gestellt, die dieser nach bestem Wissen und Gewissen
beantworten sollte. Der Grund hierfür liegt in der Tarifkalkulation
der Versicherer, die auf durchschnittlichen Risikoverhältnissen
basieren.
Beim Vorliegen von schwerwiegenden Erkrankungen sind dabei in
der Regel Leistungsausschlüsse die Folge. Die Lebensversicherung
wird immer eine beliebtere
Versicherungen.
Webtipp:
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