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Krankversicherung
Die
gesetzliche Krankenversicherung war die erste von
Otto von Bismarck eingeführte Säule der gesetzlichen
Sozialversicherung. Eingeführt wurde sie dabei im Jahr 1883. Die
gesetzlichen Krankenversicherung tritt ein für die Erstattung von
Kosten bei einer notwendigen Behandlung nach Unfällen, oder während
Erkrankungen. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung ist der
Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung heute
einkommensabhängig und deckt auch nur Kosten ab, die von staatlicher
Seite her festgelegt sind. Geringverdiener, oder aber
Familienmitglieder sind beitragsfrei mitversichert.
Die zunehmende Alterung der Bevölkerung hat in den letzten Jahren
zunehmend zu höheren Beitragssätzen geführt. Die Nationalsozialisten
nahmen im Bezug auf die Sozialversicherung einige Neuerungen vor. So
wurde zum Beispiel das auch heute noch praktizierte
Lohnabzugsverfahren eingeführt, wobei die Beiträge zur
Sozialversicherung, und damit auch zur gesetzlichen
Krankenversicherung direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers
abgezogen werden. Für die ordnungsgemäße Abführung ist der jeweilige
Arbeitgeber verantwortlich.
Eine
weitere Neuerung aus dem Jahr 1941 ist die Einführung der
Krankenversicherung für Rentner. Darüber hinaus wurde unter den
Nationalsozialisten auch der Aufbau der Krankenkassen in Organisation,
Finanzierung und Aufsicht grundlegend geändert. Die Selbstverwaltung
wurde abgeschafft, stattdessen wurden den Trägern staatlich anerkannte
Leiter zugewiesen. Nach dem zweiten Weltkrieg, 1952 wurde die
Selbstverwaltung der Krankenkassen wieder hergestellt. Mit dem
Lohnfortzahlungsgesetz von 1969 wurde eine Gleichstellung von
Arbeitern und Angestellten bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
eingeführt.
In der
gesetzlichen Krankenversicherung sind alle Arbeitnehmer, deren
Jahreseinkommen die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt. Wird
diese überschritten, so haben diese Arbeitnehmer die Möglichkeit sich
auch
privat zu versichern in einer der zahlreichen Privaten
Krankenkassen. Innerhalb der gesetzlich Krankenversicherten gibt es
aber auch eine Gruppe von gut verdienenden freiwillig Versicherten,
die die Wahl haben auch in die Private Krankenversicherung zu
wechseln.
Der
Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung durch die
Pflichtversicherten wurde bis zum 30.06.2005 je zur Hälfte vom
Arbeitnehmer selbst und vom Arbeitgeber getragen.
Mit Wirkung zum 01.07.2005 wurde ein Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9
Prozent eingeführt. Dieser wird von den Arbeitnehmern alleine
getragen.
Dass
jemand Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen
Krankenversicherung hat, wird durch die Krankenversicherungskarte
belegt. Diese ist bei einem Arztbesuch vorzulegen.
Ebenfalls mitzubringen hat der gesetzlich Krankenversicherte 10,00
Euro Praxisgebühr, die im Grunde genommen alle drei Monate fällig
wird, wenn er regelmäßig zum Arzt geht.
Hat der gesetzlich Krankenversicherte bei einem Arzt diese
Praxisgebühr bereits gezahlt, so erhält er eine Beleg hierüber, den er
dann, sollte er eine Überweisung zu einem anderen Arzt erhalten, als
Nachweis vorlegen kann. Die Praxisgebühr wird dabei jedoch sowohl beim
Besuch beim Zahnarzt, als auch beim Hausarzt fällig.
Wird dem gesetzlich Krankenversicherten ein Rezept über Heil- oder
Verbandsmittel, oder aber über Arzneimittel ausgestellt, so muss er
nach Vorlage des Rezeptes in der Apotheke eine Zuzahlung leisten.
Bereits im Jahr 2006 im Zuge der Gesundheitsreform sollte die so
genannte Gesundheitskarte eingeführt werden. Bisher ist es dazu jedoch
noch nicht gekommen.
Mit der jüngsten Gesundheitsreform wird ehemaligen gesetzlichen
Krankenversicherten seit April 2007 die Möglichkeit eingeräumt sich
wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Durch
die Verabschiedung dieser Reform wird eine Pflichtversicherung aller
Bundesbürger begründet. Privat- und gesetzliche Krankenversicherungen
müssen daher jeden Bürger, der einen entsprechenden Antrag stellt,
aufnehmen, wobei sich in der privaten Krankenversicherung nach wie vor
sich alle nicht gesetzlich Versicherungspflichtigen versichern können.
Versichern können sich in der privaten Krankenversicherung
ausschließlich diejenigen, deren Jahreseinkommen über der
Beitragsbemessungsgrenze liegt. Natürlich sollte nicht verschwiegen
werden, dass sowohl gesetzliche wie
private Krankenversicherungen
schon heute viele Leistungen nicht mehr übernehmen, weil sie nicht als
Krankheit gewertet werden, so beispielsweise eine
Haartransplantation bei Haarausfall.
Im Internet können z.B.
günstige private Krankenversicherung
und andere
private Krankenversicherung kostenlos
verglichen werden. Es gibt dort zahlreiche Seiten. Informationen zu
den einzelnen Versicherungen gibt es beim
Ratgeber Krankenversicherung |