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Krankversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung war die erste von Otto von Bismarck eingeführte Säule der gesetzlichen Sozialversicherung. Eingeführt wurde sie dabei im Jahr 1883. Die gesetzlichen Krankenversicherung tritt ein für die Erstattung von Kosten bei einer notwendigen Behandlung nach Unfällen, oder während Erkrankungen. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung ist der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung heute einkommensabhängig und deckt auch nur Kosten ab, die von staatlicher Seite her festgelegt sind. Geringverdiener, oder aber Familienmitglieder sind beitragsfrei mitversichert.
Die zunehmende Alterung der Bevölkerung hat in den letzten Jahren zunehmend zu höheren Beitragssätzen geführt. Die Nationalsozialisten nahmen im Bezug auf die Sozialversicherung einige Neuerungen vor. So wurde zum Beispiel das auch heute noch praktizierte Lohnabzugsverfahren eingeführt, wobei die Beiträge zur Sozialversicherung, und damit auch zur gesetzlichen Krankenversicherung direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen werden. Für die ordnungsgemäße Abführung ist der jeweilige Arbeitgeber verantwortlich.

Eine weitere Neuerung aus dem Jahr 1941 ist die Einführung der Krankenversicherung für Rentner. Darüber hinaus wurde unter den Nationalsozialisten auch der Aufbau der Krankenkassen in Organisation, Finanzierung und Aufsicht grundlegend geändert. Die Selbstverwaltung wurde abgeschafft, stattdessen wurden den Trägern staatlich anerkannte Leiter zugewiesen. Nach dem zweiten Weltkrieg, 1952 wurde die Selbstverwaltung der Krankenkassen wieder hergestellt. Mit dem Lohnfortzahlungsgesetz von 1969 wurde eine Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall eingeführt.

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind alle Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt. Wird diese überschritten, so haben diese Arbeitnehmer die Möglichkeit sich auch privat zu versichern in einer der zahlreichen Privaten Krankenkassen. Innerhalb der gesetzlich Krankenversicherten gibt es aber auch eine Gruppe von gut verdienenden freiwillig Versicherten, die die Wahl haben auch in die Private Krankenversicherung zu wechseln.

Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung durch die Pflichtversicherten wurde bis zum 30.06.2005 je zur Hälfte vom Arbeitnehmer selbst und vom Arbeitgeber getragen.
Mit Wirkung zum 01.07.2005 wurde ein Zusatzbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent eingeführt. Dieser wird von den Arbeitnehmern alleine getragen.

Dass jemand Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung hat, wird durch die Krankenversicherungskarte belegt. Diese ist bei einem Arztbesuch vorzulegen.
Ebenfalls mitzubringen hat der gesetzlich Krankenversicherte 10,00 Euro Praxisgebühr, die im Grunde genommen alle drei Monate fällig wird, wenn er regelmäßig zum Arzt geht.
Hat der gesetzlich Krankenversicherte bei einem Arzt diese Praxisgebühr bereits gezahlt, so erhält er eine Beleg hierüber, den er dann, sollte er eine Überweisung zu einem anderen Arzt erhalten, als Nachweis vorlegen kann. Die Praxisgebühr wird dabei jedoch sowohl beim Besuch beim Zahnarzt, als auch beim Hausarzt fällig.
Wird dem gesetzlich Krankenversicherten ein Rezept über Heil- oder Verbandsmittel, oder aber über Arzneimittel ausgestellt, so muss er nach Vorlage des Rezeptes in der Apotheke eine Zuzahlung leisten. Bereits im Jahr 2006 im Zuge der Gesundheitsreform sollte die so genannte Gesundheitskarte eingeführt werden. Bisher ist es dazu jedoch noch nicht gekommen.

Mit der jüngsten Gesundheitsreform wird ehemaligen gesetzlichen Krankenversicherten seit April 2007 die Möglichkeit eingeräumt sich wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern. Durch die Verabschiedung dieser Reform wird eine Pflichtversicherung aller Bundesbürger begründet. Privat- und gesetzliche Krankenversicherungen müssen daher jeden Bürger, der einen entsprechenden Antrag stellt, aufnehmen, wobei sich in der privaten Krankenversicherung nach wie vor sich alle nicht gesetzlich Versicherungspflichtigen versichern können. Versichern können sich in der privaten Krankenversicherung ausschließlich diejenigen, deren Jahreseinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Natürlich sollte nicht verschwiegen werden, dass sowohl gesetzliche wie private Krankenversicherungen schon heute viele Leistungen nicht mehr übernehmen, weil sie nicht als Krankheit gewertet werden, so beispielsweise eine Haartransplantation bei Haarausfall. Im Internet können z.B. günstige private Krankenversicherung und andere private Krankenversicherung kostenlos verglichen werden. Es gibt dort zahlreiche Seiten. Informationen zu den einzelnen Versicherungen gibt es beim Ratgeber Krankenversicherung