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Hausratversicherung

Schutz gegen Feuer, Überschwemmungen, Sturm, Hagel, Raub, Vandalismus und Einbruch kann man seine Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände bietet eine Hausratversicherung. Ebenfalls durch die Hausratversicherung abgedeckt sind Kosten, die nach einem Schadenereignis entstehen könne, wie zum Beispiel Aufräumungskosten, Schutzkosten, oder Hotelkosten. Ebenfalls aufnehmen lassen in eine Hausratversicherung kann man den Diebstahl von Fahrrädern, sowie die Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden.
Bei dem was in einer Hausratsversicherung alles versichert ist, gibt es klare Definitionen, und zwar handelt es sich dabei um Möbel, Haushaltselektronik, sowie Gebrauchsgegenstände des täglichen Bedarf, wie zum Beispiel Geschirr, Kleidung, aber auch Nahrungsmittel.

Die Haftung der Versicherung ist bei einer Hausratversicherung oftmals begrenzt. Die so genannte Unterversicherung kann sich dabei sehr nachteilig auswirken. Unterversicherung bedeutet bei der Hausratversicherung, dass die vereinbarte Versicherungssumme geringer ist, als der tatsächliche Wert des Hausrates. Das heißt wenn dies bei einem Schaden festgestellt wird, kann dies unter Umständen für die Entschädigung bedeuten, dass man nur einen Bruchteil der tatsächlichen Wiederbeschaffungskosten erhält. Wurde im Vertrag hingegen ein Unterversicherungsverzicht vereinbart, bedeutet dies, dass der Versicherungsnehmer im Schadensfall mit keinen Abzügen wegen Unterversicherung zu rechnen hat. Dieser Unterversicherungsverzicht ist jedoch daran geknüpft, dass man eine Mindestversicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche zwischen 600 Euro und 750 Euro akzeptiert, wobei die von Anbieter zu Anbieter verschieden ist. Erscheint dem Versicherungsnehmer diese Summe nach seinen Schätzungen zu niedrig, so kann er die Summe jederzeit erhöhen, wobei bei großen Wohnungen oftmals eine Überversicherung vorliegt bei einer derartigen Vorgehensweise im Bezug auf die Versicherungssumme.. Der Unterversicherungsverzicht garantiert dem Versicherungsnehmer im Schadensfall einen tatsächlichen Neuwert-Ersatz bis zur Höhe der Versicherungssumme.

Aus diesem Grund sollte man hin und wieder den Hausrat in seiner Wohnung, bzw. seinem Haus in Augenschein nehmen, Rechnungen heraus suchen und den Wert bei Bedarf anpassen, denn nur in diesem Wert kann man wirklich davon ausgehen, dass zum Beispiel im Falle eines Einbruchs Einrichtungsgegenstände, die gestohlen, oder beschädigt werden, auch wirklich in Höhe der vertraglichen Deckungssumme ersetzt werden.

Beim Abschluss einer Hausratversicherung sollte man auf jeden Fall darauf achten, dass man auch den möglichen Fahrraddiebstahl mit in die Hausratversicherung mit einschließt, wobei Fahrräder nur dann versichert sind, wenn diese angekettet sind und sich nicht außerhalb des Hauses, bzw. Grundstückes befinden. Denn insbesondere was den Bereich Ersatz von Gegenständen durch Diebstahl betrifft von den Versicherungen stets vorausgesetzt wird, dass von Seiten des Versicherungsnehmers entsprechende Vorsichtsmaßnahmen im Bezug auf den Diebstahlschutz getroffen wurden.

Eine Hausratversicherung lohnt sich allerdings erst dann, wenn eine Wohnungseinrichtung einen gewissen Wert hat. Die Zielgruppe einer derartigen Versicherung sind daher auch weniger Singles Haushalte, sondern eher mehr Haushalte von Paaren oder Familien. Aber auch in einer eher sparsam eingerichteten Wohnung, die eventuell ausbrennt, müssen zumindest Kleidung und Haushaltsgegenstände wieder neu angeschafft werden. Auch hier können schnell höhere Summen zusammen kommen. Gleiches gilt natürlich auch bei Wasserschäden, oder aber nach einem Einbruchdiebstahl mit Vandalismus.

Wie bei jeder anderen Versicherung, so gibt es auch bei der Hausratversicherung Ausschlüsse, das bedeutet Umstände, bei denen die Versicherungsgesellschaft leistungsfrei bleibt. Eine Hausratversicherung haftet zum Beispiel nicht bei wissentlich falschen Angaben des Versicherungsnehmers im Versicherungsantrags, oder aber wenn es sich um einen vorsätzlich herbeigeführten Schäden handelt, oder aber bei Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, wie zum Beispiel wenn durch Rauchen im Bett ein Brand ausgelöst wurde. Als grob fahrlässig gelten auch Schäden, die durch selbst gebastelte Stromleitungen entstehen. Tipp:
Sparen mit nützlichen Haushaltstipps.