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Hausratversicherung
Schutz
gegen Feuer, Überschwemmungen, Sturm, Hagel, Raub, Vandalismus und
Einbruch kann man seine Einrichtungs-, Gebrauchs- und
Verbrauchsgegenstände bietet eine Hausratversicherung. Ebenfalls durch
die Hausratversicherung abgedeckt sind Kosten, die nach einem
Schadenereignis entstehen könne, wie zum Beispiel Aufräumungskosten,
Schutzkosten, oder Hotelkosten. Ebenfalls aufnehmen lassen in eine
Hausratversicherung kann man den Diebstahl von Fahrrädern, sowie die
Abdeckung von Elementarschäden und Überspannungsschäden.
Bei dem was in einer Hausratsversicherung alles versichert ist, gibt
es klare Definitionen, und zwar handelt es sich dabei um Möbel,
Haushaltselektronik, sowie Gebrauchsgegenstände des täglichen Bedarf,
wie zum Beispiel Geschirr, Kleidung, aber auch Nahrungsmittel.
Die
Haftung der Versicherung ist bei einer
Hausratversicherung
oftmals begrenzt. Die so genannte Unterversicherung kann sich dabei
sehr nachteilig auswirken. Unterversicherung bedeutet bei der
Hausratversicherung, dass die vereinbarte Versicherungssumme geringer
ist, als der tatsächliche Wert des Hausrates. Das heißt wenn dies bei
einem Schaden festgestellt wird, kann dies unter Umständen für die
Entschädigung bedeuten, dass man nur einen Bruchteil der tatsächlichen
Wiederbeschaffungskosten erhält. Wurde im Vertrag hingegen ein
Unterversicherungsverzicht vereinbart, bedeutet dies, dass der
Versicherungsnehmer im Schadensfall mit keinen Abzügen wegen
Unterversicherung zu rechnen hat. Dieser Unterversicherungsverzicht
ist jedoch daran geknüpft, dass man eine Mindestversicherungssumme je
Quadratmeter Wohnfläche zwischen 600 Euro und 750 Euro akzeptiert,
wobei die von Anbieter zu Anbieter verschieden ist. Erscheint dem
Versicherungsnehmer diese Summe nach seinen Schätzungen zu niedrig, so
kann er die Summe jederzeit erhöhen, wobei bei großen Wohnungen
oftmals eine Überversicherung vorliegt bei einer derartigen
Vorgehensweise im Bezug auf die Versicherungssumme.. Der
Unterversicherungsverzicht garantiert dem Versicherungsnehmer im
Schadensfall einen tatsächlichen Neuwert-Ersatz bis zur Höhe der
Versicherungssumme.
Aus
diesem Grund sollte man hin und wieder den Hausrat in seiner Wohnung,
bzw. seinem Haus in Augenschein nehmen, Rechnungen heraus suchen und
den Wert bei Bedarf anpassen, denn nur in diesem Wert kann man
wirklich davon ausgehen, dass zum Beispiel im Falle eines Einbruchs
Einrichtungsgegenstände, die gestohlen, oder beschädigt werden, auch
wirklich in Höhe der vertraglichen Deckungssumme ersetzt werden.
Beim
Abschluss einer Hausratversicherung sollte man auf jeden Fall darauf
achten, dass man auch den möglichen Fahrraddiebstahl mit in die
Hausratversicherung mit einschließt, wobei Fahrräder nur dann
versichert sind, wenn diese angekettet sind und sich nicht außerhalb
des Hauses, bzw. Grundstückes befinden. Denn insbesondere was den
Bereich Ersatz von Gegenständen durch Diebstahl betrifft von den
Versicherungen stets vorausgesetzt wird, dass von Seiten des
Versicherungsnehmers entsprechende Vorsichtsmaßnahmen im Bezug auf den
Diebstahlschutz getroffen wurden.
Eine Hausratversicherung lohnt sich allerdings erst dann, wenn eine
Wohnungseinrichtung einen gewissen Wert hat. Die Zielgruppe einer
derartigen Versicherung sind daher auch weniger Singles Haushalte,
sondern eher mehr Haushalte von Paaren oder Familien. Aber auch in
einer eher sparsam eingerichteten Wohnung, die eventuell ausbrennt,
müssen zumindest Kleidung und Haushaltsgegenstände wieder neu
angeschafft werden. Auch hier können schnell höhere Summen zusammen
kommen. Gleiches gilt natürlich auch bei Wasserschäden, oder aber nach
einem Einbruchdiebstahl mit Vandalismus.
Wie bei jeder anderen Versicherung, so gibt es auch bei der
Hausratversicherung Ausschlüsse, das bedeutet Umstände, bei denen die
Versicherungsgesellschaft leistungsfrei bleibt. Eine
Hausratversicherung haftet zum Beispiel nicht bei wissentlich falschen
Angaben des Versicherungsnehmers im Versicherungsantrags, oder aber
wenn es sich um einen vorsätzlich herbeigeführten Schäden handelt,
oder aber bei Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht
wurden, wie zum Beispiel wenn durch Rauchen im Bett ein Brand
ausgelöst wurde. Als grob fahrlässig gelten auch Schäden, die durch
selbst gebastelte Stromleitungen entstehen. Tipp:
Sparen mit nützlichen Haushaltstipps.
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