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Haftpflichtversicherung
Bereits
unter der Herrschaft von König Hammurabi (1792 – 1750 v. Chr.) kannte
man im alten Babylon. Bekannt ist dies durch die Gesetzes-Stele, auf
der König Hammurabi die geltenden Recht festhielt. Gefunden wurde
diese im Jahr 1901 durch Archäologen.
Auf dieser Gesetzes-Stele steht der "Codex Hammurabi", der
Haftungsfragen klärte.
Diese Haftungsfragen betrafen dabei beispielsweise die Tatsache, wenn
jemand das Eigentum eines anderen zerstörte, dass er dieses zu
ersetzen habe. Insbesondere ging es dabei um den Bau eines Hauses.
Die
Haftpflichtversicherung ist keine
Pflichtversicherung, sondern eine freiwillige Versicherung. Ihr Name
leitet sich dabei davon ab, dass man wenn man einem anderen einen
Schaden zufügt die Pflicht hat dafür gerade zu stehen und den Schaden
zu setzen, sprich zu haften. Eine Haftpflichtversicherung kann man
dabei sowohl als Privatperson, als auch für ein Unternehmen
abschließen. Eine Ausnahme bilden hier die
Kfz-Haftpflichtversicherung, sowie die Jagdhaftpflichtversicherung und
die Schiffshaftpflichtversicherung. Diese sind Pflichtversicherungen.
Ohne das Vorhandensein einer Kfz-Haftpflichtversicherung nämlich, darf
man kein Fahrzeug auf deutschen Straßen betreiben.
Eine Haftpflichtversicherung für Unternehmer einzuführen gab es dabei
in Deutschland bereits gegen Ende des 19. Jahrhunderts, durch den
Allgemeinen Deutschen Versicherungsverein im Jahr 1895. Aus
moralischen Bedenken wurde von der Einführung einer derartigen
Versicherung jedoch damals abgesehen. In den USA hingegen erkannte man
bereits in den 1930er Jahren die Zweckmäßigkeit der
D&O-Versicherung
erkannte, wobei es sich dabei um eine Versicherung handelt, die die
Mitglieder einer Unternehmensleitung, wie Aufsichtsrat, Vorstand und
Geschäftsführer gegen Vermögensschäden, verursacht durch
Managementfehler absichert, und es in den USA in den 1980er Jahren zu
einer Welle von Ansprüchen gegen Manager kam, fand dieser
Versicherungszweig auch Interessenten in Deutschland, so dass diese
amerikanische Versicherung ab 1986 auch in Deutschland angeboten
wurde. Aber auch die Deutsche Versicherungsbranche entwickelte
daraufhin entsprechende Konzepte, nämlich die
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Sie ist heute ein Teil der
Berufshaftpflichtversicherung, die man abschließen kann, wenn man als
freiberuflicher Arzt, freier Architekt, Steuerberater oder
Wirtschaftsprüfer tätig ist, aber auch als Vormund, oder als Betreuer.
Darüber hinaus gibt es verschiedene Betriebshaftpflichtversicherungen,
die gewerbliche und industrielle Risken abdecken, wie zum Beispiel bei
der Produkthaftpflicht, der Umwelthaftpflicht oder die Gewerbe- und
Industriehaftpflicht.
Im
Privatkundenbereich bieten die Versicherungsunternehmen zum Beispiel
die Privathaftpflichtversicherung an, die Schäden aus
Haftpflicht-Risiken übernimmt, die aus Situationen des alltäglichen
Lebens resultieren.
Des Weiteren gibt es im Privatkundenbereich im Bezug auf die
Haftpflichtversicherung noch die Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Diese erstreckt sich dabei insbesondere auf Schäden, die im
Zusammenhang mit der Haltung von Hunden und Pferden, entstehen können.
Eine weitere Haftpflichtform im Privatkundenbereich ist die Haus- und
Grundbesitzerhaftpflicht, sowie die Gewässerhaftpflichtversicherung
und die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Es gibt aber auch eine
Wassersporthaftpflichtversicherung. Diese sichert wassersportbedingte
Schäden ab.
Wie bei
jeder anderen Versicherungsart auch, gibt es auch bei der
Haftpflichtversicherung Ausschlüsse, das heißt Risiken, für die kein
Versicherungsschutz besteht.
Bei der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen vom Versicherungsschutz
sind dabei vorsätzlich herbeigeführte Schäden, wobei grobe
Fahrlässigkeit jedoch, grundsätzlich versichert ist. Nicht im
Versicherungsschutz enthalten sind hingegen Ansprüche zwischen
Familienangehörigen, die im gleichen Haushalt leben, wie der
Versicherungsnehmer.
Nicht
eintreten muss eine Privathaftpflicht grundsätzlich auch dann, wenn
Kinder unter dem 7. Lebensjahr einen Schaden verursacht haben. Die
Versicherung tritt hingegen ein, wenn
Die aufsichtspflichtige Person ihre Aufsichtspflicht gegenüber den
Kindern unter 7 Jahren verletzt hat. Im Verkehr haften Kindern im
Übrigen erst ab dem 10. Lebensjahr.
Richtig versichert, sind Sie auf
jedenfall immer mit einer Haftpflichtversicherung. Tipp: Infos zu
Ihrer
Steuererklärung finden Sie auf
steuerratgeber-online.de |