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Haftpflichtversicherung

Bereits unter der Herrschaft von König Hammurabi (1792 – 1750 v. Chr.) kannte man im alten Babylon. Bekannt ist dies durch die Gesetzes-Stele, auf der König Hammurabi die geltenden Recht festhielt. Gefunden wurde diese im Jahr 1901 durch Archäologen.
Auf dieser Gesetzes-Stele steht der "Codex Hammurabi", der Haftungsfragen klärte.
Diese Haftungsfragen betrafen dabei beispielsweise die Tatsache, wenn jemand das Eigentum eines anderen zerstörte, dass er dieses zu ersetzen habe. Insbesondere ging es dabei um den Bau eines Hauses.

Die Haftpflichtversicherung ist keine Pflichtversicherung, sondern eine freiwillige Versicherung. Ihr Name leitet sich dabei davon ab, dass man wenn man einem anderen einen Schaden zufügt die Pflicht hat dafür gerade zu stehen und den Schaden zu setzen, sprich zu haften. Eine Haftpflichtversicherung kann man dabei sowohl als Privatperson, als auch für ein Unternehmen abschließen. Eine Ausnahme bilden hier die Kfz-Haftpflichtversicherung, sowie die Jagdhaftpflichtversicherung und die Schiffshaftpflichtversicherung. Diese sind Pflichtversicherungen. Ohne das Vorhandensein einer Kfz-Haftpflichtversicherung nämlich, darf man kein Fahrzeug auf deutschen Straßen betreiben.

Eine Haftpflichtversicherung für Unternehmer einzuführen gab es dabei in Deutschland bereits gegen Ende des 19. Jahrhunderts, durch den Allgemeinen Deutschen Versicherungsverein im Jahr 1895. Aus moralischen Bedenken wurde von der Einführung einer derartigen Versicherung jedoch damals abgesehen. In den USA hingegen erkannte man bereits in den 1930er Jahren die Zweckmäßigkeit der D&O-Versicherung erkannte, wobei es sich dabei um eine Versicherung handelt, die die Mitglieder einer Unternehmensleitung, wie Aufsichtsrat, Vorstand und Geschäftsführer gegen Vermögensschäden, verursacht durch Managementfehler absichert, und es in den USA in den 1980er Jahren zu einer Welle von Ansprüchen gegen Manager kam, fand dieser Versicherungszweig auch Interessenten in Deutschland, so dass diese amerikanische Versicherung ab 1986 auch in Deutschland angeboten wurde. Aber auch die Deutsche Versicherungsbranche entwickelte daraufhin entsprechende Konzepte, nämlich die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Sie ist heute ein Teil der Berufshaftpflichtversicherung, die man abschließen kann, wenn man als freiberuflicher Arzt, freier Architekt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer tätig ist, aber auch als Vormund, oder als Betreuer. Darüber hinaus gibt es verschiedene Betriebshaftpflichtversicherungen, die gewerbliche und industrielle Risken abdecken, wie zum Beispiel bei der Produkthaftpflicht, der Umwelthaftpflicht oder die Gewerbe- und Industriehaftpflicht.

Im Privatkundenbereich bieten die Versicherungsunternehmen zum Beispiel die Privathaftpflichtversicherung an, die Schäden aus Haftpflicht-Risiken übernimmt, die aus Situationen des alltäglichen Lebens resultieren.
Des Weiteren gibt es im Privatkundenbereich im Bezug auf die Haftpflichtversicherung noch die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Diese erstreckt sich dabei insbesondere auf Schäden, die im Zusammenhang mit der Haltung von Hunden und Pferden, entstehen können.
Eine weitere Haftpflichtform im Privatkundenbereich ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, sowie die Gewässerhaftpflichtversicherung und die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Es gibt aber auch eine Wassersporthaftpflichtversicherung. Diese sichert wassersportbedingte Schäden ab.

Wie bei jeder anderen Versicherungsart auch, gibt es auch bei der Haftpflichtversicherung Ausschlüsse, das heißt Risiken, für die kein Versicherungsschutz besteht.
Bei der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind dabei vorsätzlich herbeigeführte Schäden, wobei grobe Fahrlässigkeit jedoch, grundsätzlich versichert ist. Nicht im Versicherungsschutz enthalten sind hingegen Ansprüche zwischen Familienangehörigen, die im gleichen Haushalt leben, wie der Versicherungsnehmer.

Nicht eintreten muss eine Privathaftpflicht grundsätzlich auch dann, wenn Kinder unter dem 7. Lebensjahr einen Schaden verursacht haben. Die Versicherung tritt hingegen ein, wenn
Die aufsichtspflichtige Person ihre Aufsichtspflicht gegenüber den Kindern unter 7 Jahren verletzt hat. Im Verkehr haften Kindern im Übrigen erst ab dem 10. Lebensjahr.
Richtig versichert, sind Sie auf jedenfall immer mit einer Haftpflichtversicherung. Tipp: Infos zu Ihrer Steuererklärung finden Sie auf steuerratgeber-online.de