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Gebäudeversicherung

Hat man sich endlich seinen Traum vom eigenen Haus durch einen Mietkauf erfüllt, wird man bald mit Ereignissen konfrontiert, die einem die Freude darüber ganz schön vermiesen können. So kommt es beispielsweise in den letzten Jahren immer wieder zu Wetterereignissen, die hin und wieder schon mal zu einem Schaden am Haus führen können, den öfters als Hausbesitzern eigentlich lieb ist, werden sie mit Schäden aus Blitzeinschlägen, Feuer, Sturm, Wasserrohrbruch, Hagel oder Überschwemmungen konfrontiert.

Damit bei einem solchen Schadensfall man nicht gleich ins finanzielles Verderben geschickt wird, sollte jeder Besitzer eines Hauses eine Gebäudeversicherung abschließen. Neben Risiken, wie Blitzeinschlägen, Feuer, Sturm, Wasserrohrbruch, Hagel oder Überschwemmungen kann man sein Haus aber auch gegen Glasbruch und oder anderen Elementargefahren, wie zum Beispiel Erdrutschen, Schneedruck, Vulkanausbruch, oder aber Erdbeben versichern. Ebenfalls mitversichern kann man auch Überspannungsschäden an Gebäudebestandteilen, wie zum Beispiel Heizungsanlage, oder Klingelanlage.

Auch nicht mit dem Haus unmittelbar fest verbundene Nebengebäude, wie Garagen oder Gartenhäuschen, können in die Gebäudeversicherung bzw. bei der Absicherung integriert werden, deren Mitversicherung erfordert jedoch eines separaten Einschlusses.
Gebäudeversicherungen gibt es dabei sowohl auf privater Ebene, als auch im unternehmerischen Bereich.

In einer Gebäudeversicherung sind dabei verschiedene Versicherungsarten zusammengefasst. Man spricht aus diesem Grund auch immer von einer gebündelten Gebäudeversicherung, wobei man die einzelnen Versicherungsraten natürlich auch separat abschießen kann.
Der Hausrat ist dabei jedoch nicht mitversichert, dieser muss separat in einer Hausratversicherung versichert werden.

Eine Gebäudeversicherung wird dabei in der Regel von Banken verlangt, wenn das Gebäude über einen Kredit finanziert wurde. Hierbei geht es oftmals um eine Gebäudefeuerversicherung verlangt, denn das Gebäude selbst dient in der Regel als Sicherheit für den Kredit. Durch eine Gebäudeversicherung ist das Gebäude gegen etwaige Schäden geschützt. Auch im Falle eines Brandes, auch wenn das Gebäude nicht mehr zu retten wäre, würde die Versicherung dann für den Schaden eintreten, wodurch der von der Bank gegebene Kredit getilgt werden könnte.

Der Beitrag zu einer Immobilien Gebäudeversicherung ist davon abhängig wie hoch die Versicherungssumme ist. Die Versicherungssumme, also den Wert, der benötigt würde, damit man sein Haus wieder neu aufbauen könnte, kann dabei zum Beispiel durch einen Bausachverständigen ermittelt werden, oder aber anhand des Versicherungseinheitswertes 1914. Die Gebäudeversicherung wird dabei mittels des gleitenden Neuwertfaktors dynamisiert, was bedeutet, dass die Höhe des Beitrages an die Wertentwicklung der Gebäude angepasst wird. Man unterscheidet dabei die Wertermittlung 1914 für Einfamilienhäuser und die Wertermittlung 1914 für Mehrfamilienhäuser.
Bei der Wertermittlung 1914 wird die Schadenersatzsumme, die dem Versicherungsnehmer im Falle eines Schadens zu steht mit dem Baupreisindex multipliziert. Der Baupreisindex ändert sich jedes Jahr – abhängig von der Inflationsrate und wird jedes Jahr neu angepasst.

Versichern kann man jedoch aber auch den ortsüblichen Neubauwert. Dieser kann sich im Laufe der Jahre aber stark verändern, so dass die Gefahr einer Unterversicherung besteht. . Für die Vermeidung einer Unterversicherung ist der Versicherungsnehmer selbst verantwortlich. Er hat für eine ausreichende Versicherungssumme zu sorgen. Im Falle eines Schadens zahlt die Versicherung nämlich nur bis zur Höhe der maximalen Versicherungssumme. Die Versicherungssumme ist dabei wieder abhängig von der Beurteilung der Risiken des Gebäudes, wie zum Beispiel der Bauartklasse, der Nutzung, der Art der Dachung, sowie der Lage des Gebäudes, denn es gibt zum Beispiel so genannte Risikozonen, wie zum Beispiel der Lage eines Gebäudes an einem Fluss mit einer nur unzureichenden Abschattung gegen Hochwasser.