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Gebäudeversicherung
Hat man
sich endlich seinen Traum vom eigenen Haus durch einen
Mietkauf erfüllt, wird man bald mit
Ereignissen konfrontiert, die einem die Freude darüber ganz schön
vermiesen können. So kommt es beispielsweise in den letzten Jahren
immer wieder zu Wetterereignissen, die hin und wieder schon mal zu
einem Schaden am Haus führen können, den öfters als Hausbesitzern
eigentlich lieb ist, werden sie mit Schäden aus Blitzeinschlägen,
Feuer, Sturm, Wasserrohrbruch, Hagel oder Überschwemmungen
konfrontiert.
Damit
bei einem solchen Schadensfall man nicht gleich ins finanzielles
Verderben geschickt wird, sollte jeder Besitzer eines Hauses eine
Gebäudeversicherung abschließen. Neben Risiken, wie
Blitzeinschlägen, Feuer, Sturm, Wasserrohrbruch, Hagel oder
Überschwemmungen kann man sein
Haus aber auch gegen Glasbruch und oder
anderen Elementargefahren, wie zum Beispiel Erdrutschen, Schneedruck,
Vulkanausbruch, oder aber Erdbeben versichern. Ebenfalls mitversichern
kann man auch Überspannungsschäden an Gebäudebestandteilen, wie zum
Beispiel Heizungsanlage, oder Klingelanlage.
Auch
nicht mit dem Haus unmittelbar fest verbundene Nebengebäude, wie
Garagen oder Gartenhäuschen, können in die
Gebäudeversicherung bzw. bei der
Absicherung
integriert werden, deren Mitversicherung erfordert jedoch eines
separaten Einschlusses.
Gebäudeversicherungen gibt es dabei sowohl auf privater Ebene, als
auch im unternehmerischen Bereich.
In
einer Gebäudeversicherung sind dabei verschiedene Versicherungsarten
zusammengefasst. Man spricht aus diesem Grund auch immer von einer
gebündelten Gebäudeversicherung, wobei man die einzelnen
Versicherungsraten natürlich auch separat abschießen kann.
Der Hausrat ist dabei jedoch nicht mitversichert, dieser muss separat
in einer Hausratversicherung versichert werden.
Eine
Gebäudeversicherung wird dabei in der Regel von Banken verlangt, wenn
das Gebäude über einen Kredit finanziert wurde. Hierbei geht es
oftmals um eine Gebäudefeuerversicherung verlangt, denn das Gebäude
selbst dient in der Regel als
Sicherheit für den Kredit. Durch eine
Gebäudeversicherung ist das Gebäude gegen etwaige Schäden geschützt.
Auch im Falle eines Brandes, auch wenn das Gebäude nicht mehr zu
retten wäre, würde die Versicherung dann für den Schaden eintreten,
wodurch der von der Bank gegebene Kredit getilgt werden könnte.
Der
Beitrag zu einer
Immobilien Gebäudeversicherung ist davon abhängig wie hoch die
Versicherungssumme ist. Die Versicherungssumme, also den Wert, der
benötigt würde, damit man sein Haus wieder neu aufbauen könnte, kann
dabei zum Beispiel durch einen Bausachverständigen ermittelt werden,
oder aber anhand des Versicherungseinheitswertes 1914. Die
Gebäudeversicherung wird dabei mittels des gleitenden Neuwertfaktors
dynamisiert, was bedeutet, dass die Höhe des Beitrages an die
Wertentwicklung der Gebäude angepasst wird. Man unterscheidet dabei
die Wertermittlung 1914 für Einfamilienhäuser und die Wertermittlung
1914 für Mehrfamilienhäuser.
Bei der Wertermittlung 1914 wird die Schadenersatzsumme, die dem
Versicherungsnehmer im Falle eines Schadens zu steht mit dem
Baupreisindex multipliziert. Der Baupreisindex ändert sich jedes Jahr
– abhängig von der Inflationsrate und wird jedes Jahr neu angepasst.
Versichern kann man jedoch aber auch den ortsüblichen Neubauwert.
Dieser kann sich im Laufe der Jahre aber stark verändern, so dass die
Gefahr einer Unterversicherung besteht. . Für die Vermeidung einer
Unterversicherung ist der Versicherungsnehmer selbst verantwortlich.
Er hat für eine ausreichende Versicherungssumme zu sorgen. Im Falle
eines Schadens zahlt die Versicherung nämlich nur bis zur Höhe der
maximalen Versicherungssumme. Die Versicherungssumme ist dabei wieder
abhängig von der Beurteilung der Risiken des Gebäudes, wie zum
Beispiel der Bauartklasse, der Nutzung, der Art der Dachung, sowie der
Lage des Gebäudes, denn es gibt zum Beispiel so genannte Risikozonen,
wie zum Beispiel der Lage eines Gebäudes an einem Fluss mit einer nur
unzureichenden Abschattung gegen Hochwasser. |