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Wenn
man sich für die Anfänge der Versicherungen
interessiert, muss man lange in der Zeit zurückreisen. Die erste Form
einer
Haftpflichtversicherung
beispielsweise findet man belegt bereits in den Jahren 1792 bis 1750
vor Chr. unter dem damaligen König Hammurabi. Der von König Hammurabi
formulierte „Codex Hammurabi“ klärte damals bereits Haftungsfragen im
alten Babylon. Für den Schaden, den er verursacht hatte, war damals
jeder alleine verantwortlich. Das Grundprinzip der heutigen
Versicherungen basiert hingegen auf einer Solidargemeinschaft.
Die Versicherungsbeiträge werden dabei in eine Pool eingezahlt, und
der einzelne Versicherungsnehmer erhält im Falle eines Schadens dann
eine entsprechende Zuwendung aus diesem Pool, in der Regel in Höhe des
entstandenen Schadens.
Die Versicherungsunternehmen erheben die Beiträge für diesen Pool dann
so, dass aus den gezahlten Beiträgen noch ein Gewinn für das
Versicherungsunternehmen übrig bleibt.
Je nach Erfordernis, also wenn in einem Versicherungsjahr entsprechend
viel Schäden angefallen sind, für die ein Versicherungsunternehmen
Leistungen erbringen musste, werden die Beiträge, die die
Versicherungsnehmer zu zahlen haben, entsprechend angepasst.
Die
verschiedenen Versicherungsarten werden in drei Gruppen eingeteilt,
und zwar in Personen- und Nichtpersonenversicherungen, sowie Schadens-
und Summenversicherungen und Aktiven- und Passivenversicherungen. In
der Gruppe Personenversicherungen befinden sich die Lebens- und die
Krankenversicherungen, sowie die Unfallversicherung.
Nichtpersonenversicherungen hingegen sind alle Sach-, Haftpflicht- und
sonstige Vermögensversicherungen. Zu den Schadens- und
Summenversicherungen zählen die Hausratversicherung, die
Haftpflichtversicherungen und die Rückversicherung, sowie die
Kfz-Versicherung. Summenversicherungen sind dabei immer
Personenversicherungen, wie zum Beispiel die Lebensversicherung, sowie
die Unfallversicherung. Aktivenversicherung schützen Sachwerte, die
bei Unternehmen auf der Aktivseite stehen, wie zum Beispiel die
Gebäudeversicherung. Passivenversicherungen hingegen schützen die
Haftung von Unternehmen gegenüber Dritten, wie zum Beispiel die
Produkthaftpflichtversicherung.
Weiterhin kann man Versicherungsarten danach unterscheiden, ob sie nun
für Privatleute gelten, oder aber für Unternehmen. Versicherungen für
Privatpersonen sind beispielsweise, die Autoversicherung,
Ausbildungsversicherung, Aussteuerversicherung, die
Bauherrenhaftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, die
Hausratversicherung, die Haftpflichtversicherung, die Haus- und
Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, sowie die
Jagdhaftpflichtversicherung, die Kfz-Versicherung und viele andere
mehr. Zu den Gewerblichen
Versicherungen
zählen die Betriebsgebäudeversicherung, die Betriebshaftpflicht, die
Firmenrechtsschutz, die Fuhrparkversicherung, die
Mietverlustversicherung, sowie die Transportversicherung und viele
andere mehr.
Um so
eingeteilt zu werden letztendlich, mussten die Versicherungen
geschichtlich gesehen im Allgemeinen eine lange Entwicklungsphase
durchmachen, wobei es in Deutschland bereits im Mittelalter zur Zeit
Karl des Großen erste Gilden gab. Diese halfen bei Schiffbrüchen und
bei Bränden. Im Jahr 779 wurden diese Versicherung per Gesetz von Karl
dem Großen jedoch verboten. Danach vergingen einige Jahrhunderte, bis
es im 14. Jahrhundert in Italien die so genannten Seeversicherungen
gab, kam dabei ein Schiff wieder heil in den Hafen zurück, wurden das
Darlehen und die Zinsen ausgezahlt. Es handelte sich hierbei um die
erste kaufmännische Versicherung. 1588 gab es schließlich derartige
Seeverträge auch auf deutschem Boden. Fünf Jahre zuvor, 1583 wurde in
England die erste registrierte Lebensversicherung abgeschlossen. Mitte
des 16. Jahrhunderts hingegen entwickelten sich bereits schon die
ersten Brandgilden. Die markierten den Beginn der Versicherung nach
dem Gegenseitigkeitsprinzip. Die 1676 gegründete Hamburger Feuerkasse
hingegen war die erste von öffentlicher Hand her gegründete
Versicherungseinrichtung. Später wurden monopolisierte
Gebäudeversicherungsanstalten gegründet.
Ein weiterer Meilenstein war dann die erste Sachversicherung auf
kaufmännischer Basis, die um 1700 in England aufkam. Ebenfalls in
England – im Jahr 1765 – auf den Markt gebracht wurde die Equitable
Life Assurance Society.
1820
wurde in Deutschland die Gothaer Feuerversicherungsbank gegründet, aus
ihr entsprang im Jahr 1827 die Gothaer Lebensversicherungsbank, der
erste deutsche Lebensversicherer.
Die Versicherungssparte umfasste in Deutschland dabei bereits schon im
ersten Drittel des 19. Jahrhundert klassische Versicherungssparten,
wie Transport-, Feuer- und Lebensversicherung.
Mitte des 19. Jahrhunderts kamen die Rückversicherungsunternehmen aus
und Mitte des 20. Jahrhunderts dann schließlich Versicherungen, die
heute entweder noch immer eigenständige
Versicherungen sind, oder aber
mit anderen Versicherungsarten zusammengefasst später eine ganz neue
Versicherungsart bildeten, wie zum Beispiel die Tierversicherung, die
Hagelversicherung und die Mobilarversicherung.
Zu den
Versicherungsarten zählen auch die Teilebereich der
Sozialversicherungen.
Eingeführt wurde diese in den Jahren 1883 bis 1889 durch Otto von
Bismarck und Kaiser Wilhelm I errichtet, und zwar im Jahr 1883 die
Krankenversicherung, im Jahr 1884 die Unfallversicherung und
schließlich im Jahr 1889 die Rentenversicherung. Bei der
Rentenversicherung wurden heute wie damals Festbeträge eingezahlt. Ab
dem vollendeten 70. Lebensjahr wurde eine Rente ausbezahlt, wobei man
bereits im Jahr 1916 das Renteneintrittsalter auf 65 Jahre herab
setzte. Eine Invalidenrente wurde 1891 eingeführt. Ab 1911 die
Hinterbliebenenrente. Aufgrund von politischen und wirtschaftlichen
Ereignissen wurde im Jahr 1927 die Arbeitslosenversicherung
eingeführt. Tipp: Ein
Versicherungsvergleich
lohnt sich immer.
Versicherungsvergleiche, können auch
problemlos im Internet eingeholt werden, sogenannter
Online
Versicherungsvergleich.
Tipp allgemein: Fragen zum Versicherungsrecht, dann empfiehlt
sich der Gang zum
Rechtsanwalt für Versicherungsrecht.
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