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Willkommen auf versicherungen-infoseiten.de - Online Versicherungs-Glossar

Wenn man sich für die Anfänge der Versicherungen interessiert, muss man lange in der Zeit zurückreisen. Die erste Form einer Haftpflichtversicherung beispielsweise findet man belegt bereits in den Jahren 1792 bis 1750 vor Chr. unter dem damaligen König Hammurabi. Der von König Hammurabi formulierte „Codex Hammurabi“ klärte damals bereits Haftungsfragen im alten Babylon. Für den Schaden, den er verursacht hatte, war damals jeder alleine verantwortlich. Das Grundprinzip der heutigen Versicherungen basiert hingegen auf einer Solidargemeinschaft. Die Versicherungsbeiträge werden dabei in eine Pool eingezahlt, und der einzelne Versicherungsnehmer erhält im Falle eines Schadens dann eine entsprechende Zuwendung aus diesem Pool, in der Regel in Höhe des entstandenen Schadens.

Die Versicherungsunternehmen erheben die Beiträge für diesen Pool dann so, dass aus den gezahlten Beiträgen noch ein Gewinn für das Versicherungsunternehmen übrig bleibt.
Je nach Erfordernis, also wenn in einem Versicherungsjahr entsprechend viel Schäden angefallen sind, für die ein Versicherungsunternehmen Leistungen erbringen musste, werden die Beiträge, die die Versicherungsnehmer zu zahlen haben, entsprechend angepasst.

Die verschiedenen Versicherungsarten werden in drei Gruppen eingeteilt, und zwar in Personen- und Nichtpersonenversicherungen, sowie Schadens- und Summenversicherungen und Aktiven- und Passivenversicherungen. In der Gruppe Personenversicherungen befinden sich die Lebens- und die Krankenversicherungen, sowie die Unfallversicherung. Nichtpersonenversicherungen hingegen sind alle Sach-, Haftpflicht- und sonstige Vermögensversicherungen. Zu den Schadens- und Summenversicherungen zählen die Hausratversicherung, die Haftpflichtversicherungen und die Rückversicherung, sowie die Kfz-Versicherung. Summenversicherungen sind dabei immer Personenversicherungen, wie zum Beispiel die Lebensversicherung, sowie die Unfallversicherung. Aktivenversicherung schützen Sachwerte, die bei Unternehmen auf der Aktivseite stehen, wie zum Beispiel die Gebäudeversicherung. Passivenversicherungen hingegen schützen die Haftung von Unternehmen gegenüber Dritten, wie zum Beispiel die Produkthaftpflichtversicherung.

Weiterhin kann man Versicherungsarten danach unterscheiden, ob sie nun für Privatleute gelten, oder aber für Unternehmen. Versicherungen für Privatpersonen sind beispielsweise, die Autoversicherung, Ausbildungsversicherung, Aussteuerversicherung, die Bauherrenhaftpflichtversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, die Hausratversicherung, die Haftpflichtversicherung, die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, sowie die Jagdhaftpflichtversicherung, die Kfz-Versicherung und viele andere mehr. Zu den Gewerblichen Versicherungen zählen die Betriebsgebäudeversicherung, die Betriebshaftpflicht, die Firmenrechtsschutz, die Fuhrparkversicherung, die Mietverlustversicherung, sowie die Transportversicherung und viele andere mehr.

Um so eingeteilt zu werden letztendlich, mussten die Versicherungen geschichtlich gesehen im Allgemeinen eine lange Entwicklungsphase durchmachen, wobei es in Deutschland bereits im Mittelalter zur Zeit Karl des Großen erste Gilden gab. Diese halfen bei Schiffbrüchen und bei Bränden. Im Jahr 779 wurden diese Versicherung per Gesetz von Karl dem Großen jedoch verboten. Danach vergingen einige Jahrhunderte, bis es im 14. Jahrhundert in Italien die so genannten Seeversicherungen gab, kam dabei ein Schiff wieder heil in den Hafen zurück, wurden das Darlehen und die Zinsen ausgezahlt. Es handelte sich hierbei um die erste kaufmännische Versicherung. 1588 gab es schließlich derartige Seeverträge auch auf deutschem Boden. Fünf Jahre zuvor, 1583 wurde in England die erste registrierte Lebensversicherung abgeschlossen. Mitte des 16. Jahrhunderts hingegen entwickelten sich bereits schon die ersten Brandgilden. Die markierten den Beginn der Versicherung nach dem Gegenseitigkeitsprinzip. Die 1676 gegründete Hamburger Feuerkasse hingegen war die erste von öffentlicher Hand her gegründete Versicherungseinrichtung. Später wurden monopolisierte Gebäudeversicherungsanstalten gegründet.
Ein weiterer Meilenstein war dann die erste Sachversicherung auf kaufmännischer Basis, die um 1700 in England aufkam. Ebenfalls in England – im Jahr 1765 – auf den Markt gebracht wurde die Equitable Life Assurance Society.

1820 wurde in Deutschland die Gothaer Feuerversicherungsbank gegründet, aus ihr entsprang im Jahr 1827 die Gothaer Lebensversicherungsbank, der erste deutsche Lebensversicherer.
Die Versicherungssparte umfasste in Deutschland dabei bereits schon im ersten Drittel des 19. Jahrhundert klassische Versicherungssparten, wie Transport-, Feuer- und Lebensversicherung.
Mitte des 19. Jahrhunderts kamen die Rückversicherungsunternehmen aus und Mitte des 20. Jahrhunderts dann schließlich Versicherungen, die heute entweder noch immer eigenständige Versicherungen sind, oder aber mit anderen Versicherungsarten zusammengefasst später eine ganz neue Versicherungsart bildeten, wie zum Beispiel die Tierversicherung, die Hagelversicherung und die Mobilarversicherung.

Zu den Versicherungsarten zählen auch die Teilebereich der Sozialversicherungen.
Eingeführt wurde diese in den Jahren 1883 bis 1889 durch Otto von Bismarck und Kaiser Wilhelm I errichtet, und zwar im Jahr 1883 die Krankenversicherung, im Jahr 1884 die Unfallversicherung und schließlich im Jahr 1889 die Rentenversicherung. Bei der Rentenversicherung wurden heute wie damals Festbeträge eingezahlt. Ab dem vollendeten 70. Lebensjahr wurde eine Rente ausbezahlt, wobei man bereits im Jahr 1916 das Renteneintrittsalter auf 65 Jahre herab setzte. Eine Invalidenrente wurde 1891 eingeführt. Ab 1911 die Hinterbliebenenrente. Aufgrund von politischen und wirtschaftlichen Ereignissen wurde im Jahr 1927 die Arbeitslosenversicherung eingeführt. Tipp: Ein
Versicherungsvergleich lohnt sich immer. Versicherungsvergleiche, können auch problemlos im Internet eingeholt werden, sogenannter Online Versicherungsvergleich.
Tipp allgemein: Fragen zum Versicherungsrecht, dann empfiehlt sich der Gang zum
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